wussten sie, dass...

  • …mehr als 18.000 Einwohner des Landkreises Limburg-Weilburg zum Kreis der Schwerbehinderten zählen – nämlich 10 Prozent der Bevölkerung und somit jeder Zehnte Ihrer Verwandten, Freunde und Bekannten…??
  • …Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend ist mit vermehrter Arbeitsunfähigkeit…??
  • …im Gegenteil schwerbehinderte Mitarbeiter nach den Statistiken der Krankenkassen nicht häufiger krankheitsbedingt ausfallen als ihre nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen…??
  • …Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern verpflichtet sind, wenigstens 5 Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu beschäftigen…??
  • …für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine „Ausgleichsabgabe“ an die Integrationsämter gezahlt werden muss…??
  • …diese Ausgleichsabgabe nicht in den Haushalten des Bundes, der Länder oder Kommunen verschwindet, sondern gezielt investiert wird, um Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und/oder auszustatten…??
  • …Arbeitsagenturen, Rentenversicherung und andere Leistungsträger zeitnah und unbürokratisch auf Anfragen reagieren und gemeinsame Lösungen entwickeln…??
  • ...diese Lösungen nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit umgesetzt werden, auch wenn sie im Einzelfall sehr teuer werden können…??
  • …Ihnen als Arbeitgeber der Integrationsfachdienst nicht nur bei der damit verbundenen Bürokratie behilflich sein kann, sondern durch vorbereitende Maßnahmen die Abwicklung des Projekts wesentlich beschleunigen helfen kann…??
  • Sie sind ein Unternehmen und suchen passgenau einen Mitarbeiter, der schwerbehindert sein darf? Mehr…
  • Sie sind ein Unternehmen und haben Fragen im Zusammenhang mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter? Mehr…
  • Sie sind schwerbehindert und suchen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz? Mehr…
  • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer und suchen Beratung? Mehr…