wussten sie, dass...
- …mehr als 18.000 Einwohner des Landkreises Limburg-Weilburg zum Kreis der Schwerbehinderten zählen – nämlich 10 Prozent der Bevölkerung und somit jeder Zehnte Ihrer Verwandten, Freunde und Bekannten…??
- …Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend ist mit vermehrter Arbeitsunfähigkeit…??
- …im Gegenteil schwerbehinderte Mitarbeiter nach den Statistiken der Krankenkassen nicht häufiger krankheitsbedingt ausfallen als ihre nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen…??
- …Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern verpflichtet sind, wenigstens 5 Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu beschäftigen…??
- …für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine „Ausgleichsabgabe“ an die Integrationsämter gezahlt werden muss…??
- …diese Ausgleichsabgabe nicht in den Haushalten des Bundes, der Länder oder Kommunen verschwindet, sondern gezielt investiert wird, um Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und/oder auszustatten…??
- …Arbeitsagenturen, Rentenversicherung und andere Leistungsträger zeitnah und unbürokratisch auf Anfragen reagieren und gemeinsame Lösungen entwickeln…??
- ...diese Lösungen nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit umgesetzt werden, auch wenn sie im Einzelfall sehr teuer werden können…??
- …Ihnen als Arbeitgeber der Integrationsfachdienst nicht nur bei der damit verbundenen Bürokratie behilflich sein kann, sondern durch vorbereitende Maßnahmen die Abwicklung des Projekts wesentlich beschleunigen helfen kann…??
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Sie sind ein Unternehmen und suchen passgenau einen Mitarbeiter, der schwerbehindert sein darf? Mehr…
Sie sind ein Unternehmen und haben Fragen im Zusammenhang mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter? Mehr…
Sie sind schwerbehindert und suchen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz? Mehr…
Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer und suchen Beratung? Mehr…
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