Unser Service für Beschäftigte

Der IFD Limburg informiert, berät und unterstützt bei

  • Problemen, die sich am Arbeitsplatz auswirken
  • Konflikten am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen
  • Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetrieblicher Umsetzung
  • akuten Krisensituationen
  • Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit

Der IFD Limburg orientiert sich an den persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und Stärken der Beschäftigten. Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Klienten sind wichtige Prinzipien in der Beratung.

Der IFD Limburg arbeitet zusammen mit Psycho therapeuten, Fachärzten und Kliniken, sowie mit sonstigen örtlichen Fachberatungsstellen.

Ganzheitliche Dienstleistung

Die Dienstleistung des IFD Limburg besteht aus einer individuellen Beratung, die sowohl kurzzeitig als auch längerfristig sein kann. Die Dienstleistung ist für Ratsuchende kostenlos.

Der IFD Limburg wird im Einzelfall durch das Integrationsamt oder einen Reha-Träger beauftragt. Er stellt auch den Kontakt zum Integrationsamt her, wenn weitere Maßnahmen am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Weitere Leistungen

Service für arbeitslose schwerbehinderte Menschen:

Der IFD Limburg kann im Auftrag des zuständigen Leistungsträgers (Reha-Träger, Arbeitsagentur oder Job Center) beraten und unterstützen, einen Arbeitsplatz
zu finden.

Im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms HePAS kann der IFD Limburg schwerbehinderte Menschen bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes unterstützen.

Service für Arbeitgeber:

Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Betriebliche Helfer/Ansprechpartner können sich mit ihren Fragen an den IFD Limburg wenden.

Der IFD Limburg informiert, berät und unterstützt bei

  • Fragen im Umgang mit Behinderungen und des behinderungsgerechten Einsatzes
  • Begleitung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung
  • Fragen von Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
  • Entwicklung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Zusammenhang mit Behinderungen
  • Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen